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Ausländische Betriebsstätte und Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG
Seit 2004 haben sich Steuerpflichtige auf der Grundlage eines Beitrages in der Fachpresse (Diefenbach, Impulse 7/2004, S. 110; Weßling/Romswinkel, IWB 2004, F. 3 Gr. 3 S. 1413) mit geringen Einlagen als atypisch stille Beteiligte an ausländischen Handelsherren beteiligt und dort im Rahmen des Sonderbetriebsvermögens eine Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 ff. EStG gebildet. Dieser durch die Ansparabschreibung produzierte ausländische Verlust unterlag unter Berücksichtigung einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem negativen Progressionsvorbehalt des § 32b EStG, der den Steuersatz dieser Steuerpflichtigen auf 0 % sinken ließ.
I. Entscheidung des FG Münster
Das FG Münster hatte in seinem Verfahren 6 K 6539/03 F (EFG 2006, S. 255) am entschieden, dass die Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG nicht in ausländischen Betriebsstätten gebildet werden durfte, da die Ansparabschreibung nach Sinn und Zweck des Gesetzes nur für beabsichtigte Investitionen möglich sei, die Wirtschaftsgüter zum Gegenstand haben, die später nach Investition in inländischen und nicht in ausländischen Betriebsstätten genutzt werden sollten.
Auf der Grundlage dieses Urteils wurden nahezu sämtliche beantrag...