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IWB Nr. 21 vom Seite 1125 Fach 3 Deutschland Gr. 3 Seite 1518

Ausländische Betriebsstätte und Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG

Johannes Weßling und und Marco Romswinkel

Seit 2004 haben sich Steuerpflichtige auf der Grundlage eines Beitrages in der Fachpresse (Diefenbach, Impulse 7/2004, S. 110; Weßling/Romswinkel, IWB 2004, F. 3 Gr. 3 S. 1413) mit geringen Einlagen als atypisch stille Beteiligte an ausländischen Handelsherren beteiligt und dort im Rahmen des Sonderbetriebsvermögens eine Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 ff. EStG gebildet. Dieser durch die Ansparabschreibung produzierte ausländische Verlust unterlag unter Berücksichtigung einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem negativen Progressionsvorbehalt des § 32b EStG, der den Steuersatz dieser Steuerpflichtigen auf 0 % sinken ließ.

I. Entscheidung des FG Münster

Das FG Münster hatte in seinem Verfahren 6 K 6539/03 F (EFG 2006, S. 255) am entschieden, dass die Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG nicht in ausländischen Betriebsstätten gebildet werden durfte, da die Ansparabschreibung nach Sinn und Zweck des Gesetzes nur für beabsichtigte Investitionen möglich sei, die Wirtschaftsgüter zum Gegenstand haben, die später nach Investition in inländischen und nicht in ausländischen Betriebsstätten genutzt werden sollten.

Auf der Grundlage dieses Urteils wurden nahezu sämtliche beantrag...

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Ausländische Betriebsstätte und Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG

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