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Verlustabzug der Kommanditisten einer durch Umwandlung aus einer GmbH hervorgegangenen GmbH & Co. KG
Wird eine GmbH in eine GmbH & Co. KG umgewandelt, steht den Kommanditisten ein Verlustabzug bis zur Höhe ihrer bis zum Umwandlungsstichtag erbrachten Einlage zu. Die steuerliche Rückwirkung nach § 14 Satz 3 UmwStG führt nicht dazu, dass eine gleichzeitig mit der Umwandlung beschlossene, aber erst nach dem Umwandlungsstichtag im Handelsregister eingetragene und geleistete Erhöhung der Hafteinlage der Kommanditisten auf den Umwandlungsstichtag zurückwirkt.