Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ansparabschreibung bei Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen
Der BFH hatte mit Urteil v. - I R 104/05 die Auffassung des ) im Ergebnis bestätigt, dass die im Rahmen der Ansparabschreibung geltend gemachten Investitionsgüter für den slowakischen Malerbetrieb objektiv nur im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung verwendbar gewesen seien. In diesem Fall könne von einer voraussichtlichen Anschaffung i. S. von § 7g Abs. 3 EStG nur ausgegangen werden, wenn die Investitionsgüter – was hier nicht der Fall war – verbindlich bestellt worden seien. Die streitige weitere Frage, ob für geplante Investitionen in einem ausländischen Betrieb überhaupt eine Ansparabschreibung gebildet werden kann, hat der BFH in seiner Entscheidung offen gelassen. Es besteht daher kein Anlass mehr, vergleichbare Einspruchsverfahren ruhen zu l...