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NWB Nr. 46 vom Seite 4041

Tipps zur Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer unterwirft sowohl die laufenden Erträge als auch die Ergebnisse aus der Veräußerung oder Einlösung einer Kapitalanlage einheitlich einem proportionalen Steuersatz in Höhe von 25 %. Es spielt in Zukunft regelmäßig keine Rolle mehr, ob Gewinne einer Kapitalgesellschaft an die Anteilseigner ausgeschüttet oder thesauriert werden und der Anteilseigner seine Rendite aus dem (Teil-)Verkauf seiner Anteile erzielt oder im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung laufende Entgeltszahlungen oder nur Zahlungen bei der Einlösung einer Kapitalforderung zu leisten sind. Bei den Steuerfolgen für die verschiedenen Anlagemöglichkeiten ergeben sich durch die Abgeltungsteuer ab 2009 zum Teil merkliche Abweichungen zum heutigen Recht. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher die Besteuerung nach dem Einkommensteuerrecht bis 2008 und ab 2009 unter Berücksichtigung der Abgeltungsteuer in einer Übersicht zusammengestellt.

Hinweis ▶ Die Tipps zur Abgeltungsteuer finden Sie in der NWB online (www.nwb.de) unter NWB MAAAC-62397.

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