Die Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften durch Personalberatungsunternehmen kann eine sonstige Beratungsleistung
i. S. d. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG darstellen. Beratungsleistungen in diesem Sinne liegen jedenfalls dann vor, wenn sich die
vertraglich geschuldete Leistung als ein einheitlicher Beratungsprozess erweist, der die personalwirtschaftliche Analyse der
in Frage stehenden Position sowie der Unternehmensstrategie und des betrieblichen Umfelds der Auftraggeber, die Erarbeitung
und Diskussion des fachlichen und persönlichen Anforderungsprofils der vakanten Position, die Überprüfung der fachlichen und
persönlichen Qualifikation von Bewerbern - ggf. unter Einsatz psychometrischer Verfahren - , die Diskussion mit den Auftraggebern
über die einzuladenden Bewerber und die - fakultative - Beratung bei der Festlegung von Einstellungs-, Arbeits- und Vergütungsbedingungen
umfasst.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 503 Nr. 8 EFG 2008 S. 80 Nr. 1 KAAAC-62295
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 21.08.2007 - 6 K 253/05
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