Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erteilung einer Steuernummer nicht abhängig von Unternehmereigenschaft
Für die Frage der Erteilung einer Steuernummer kommt es auf die Unternehmereigenschaft nicht an. Es besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer. Hat ein Kläger über seinen steuerlichen Berater mitgeteilt, er werde demnächst eine „gewerbliche” Tätigkeit aufnehmen, kommt es nicht darauf an, ob es sich hierbei tatsächlich um eine unternehmerische Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG handeln sollte. Entscheidend ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige ohne die Erteilung einer Steuernummer im Rechtsverkehr nicht handlungsfähig ist. Ein „Bearbeitungsfall” i. S. des § 8 Abs. 1 BuchO ist bereits dann gegeben, wenn der Finanzbehörde Anhaltspunkte für ein steuerliches Tätigwerden einer natürlichen/juristischen Person bekannt werden.