Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze bei Warenbezug durch Arbeitnehmer auf Rechnung des Arbeitgebers
Trägt ein Arbeitgeber die Kosten der von den Arbeitnehmern bei einer Tankstelle bezogenen Waren und Dienstleistungen bis zur Höhe von 44 € monatlich und können die Arbeitnehmer monatlich nach ihrer Wahl Güter aus allen Warengruppen auf Rechnung des Arbeitgebers beziehen, wendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmern lohnsteuerpflichtigen Barlohn zu, auf die die Sachbezugsfreigrenze keine Anwendung findet.