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FG Hamburg 20.08.2007 1 K 118/07, NWB direkt 45/2007 S. 6

Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Abzweigungsentscheidung

Bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 4 EStG ist die Familienkasse zur ordnungsgemäßen und vollumfänglichen Ausübung des von der Norm eröffneten Rechtsfolgeermessens verpflichtet. Stellen das Bundesverwaltungsamt, ausländische Behörden und der andere, mit den Kindern im EU-Ausland wohnhafte, Elternteil einen Antrag auf Abzweigung des vollen Kindergelds an den anderen Elternteil und tragen alle gleich lautend – unter ergänzender Beifügung eines Urteils in Unterhaltssachen – vor, der Kindergeldberechtigte komme seiner Unterhaltspflicht seit langer Zeit nicht nach, ist die Ermessensentscheidung einer vollständigen Abzweigung nicht fehlerhaft, wenn der Kindergeldberechtigte im Verwaltungsverfahren trotz wiederholter Aufforderung keinerlei Nachweise über ...

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