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Kurz notiert
Risikobegrenzungsgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, entgegenzuwirken. Das Risikobegrenzungsgesetz ergänzt somit den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG), der am vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Regierungsentwurf des Risikobegrenzungsgesetzes umfasst insgesamt acht Maßnahmen:
Überarbeitung der Vorschriften zum abgestimmten Verhalten von Investoren, sog. acting in concert,
aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen,
bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen,
Verschärfung der Rechtsfolgen bei Verletzung von gesetzlichen Mitteilungspflichten,
verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien,
Konkretisierung der Informationsrechte der Belegschaften,
Prüfung einer verbesserten Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen,
intensive Beobachtung von Risiken durch BaFin und Deutsche Bundesbank.