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Editorial
Neues BMF-Schreiben zur Gewerbesteueranrechnung
Im Jahr 2001 wurde § 35 EStG als Nachfolgevorschrift des § 32c EStG eingeführt. Seither wurde diese Vorschrift mehrfach modifiziert – zuletzt durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008. Aufgrund der vielen Änderungen hat auch die Finanzverwaltung ihre Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte mehrfach angepasst. Die jüngste Anpassung erfolgte aufgrund einer BFH-Entscheidung, in der erstmals zu § 35 EStG entschieden wurde: Nach nur neun Monaten hat das BMF sein bisheriges Anwendungsschreiben nun rückwirkend ersetzt. Hermann zeigt, dass hierdurch in vielen Fällen eine höhere Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte möglich ist. Abzuwarten bleibt, mit welchen Änderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 noch zu rechnen sein wird. Mehr auf Seite 7.
Steuerbefreiung für Lehrer?
Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer sind von der Umsatzsteuer befreit – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dass die Abgrenzung schwierig ist, erläutert Salder anhand zweier Entscheidungen des BFH zu § 4 Nr. 21 UStG. Mehr auf Seite 10.
Beste Grüße
Sixten Abeling