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Rechtsentwicklung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in 2005 und 2006
Die Rechtsentwicklung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wurde in den Jahren 2005 und 2006 vor allem durch Neuregelungen zur Buchführungspflicht geprägt. So wurde die Grenze der steuerrechtlichen Buchführungspflicht in § 141 Abs. 1 Nr. 1 AO von einem Jahresumsatz von 350 000 € auf 500 000 € angehoben. Durch das Bilanzrechtsreformgesetz wurden die Vollkaufleute zu detaillierten Angaben in den Erläuterungen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Lagebericht und die kapitalmarktorientierten Unternehmen zur Aufstellung ihrer Konzernabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichtet. Diese Pflichten haben sie auch für die Besteuerung zu erfüllen. Zwei Finanzgerichte haben zu Recht betont, es könne nur derjenige die Wahl der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich oder Einnahmenüberschussrechnung treffen, der sich bewusst ist, dass seine Einkünfte betrieblicher Art sind. Mit einer Reihe von Entscheidungen hat der VI. Senat des BFH Grundsätze für Erstellung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs aufgestellt, die vor allem für Arbeitnehmer von Bedeutung sind, die einen ihnen dienstlich überlassenen Pkw auch privat nutzen. Grundsätze zu...