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Auskunftsanspruch des privaten Konkurrenten eines gemeindlichen Betriebs
Anmerkung zum
Der BFH hat dem Konkurrenten des Betriebs einer Gemeinde zugestanden, vom Finanzamt darüber Auskunft zu verlangen, ob dieser Betrieb zur Umsatzsteuer herangezogen wird. Der Betreffende kann auf diese Weise eine Konkurrentenklage vorbereiten bzw. deren Notwendigkeit vorab prüfen; er muss ein solches Drittschutzverfahren nicht erst einleiten, um dann im Rahmen dieses Verfahrens zu erfahren, ob sein Verdacht zutrifft, dass die betreffenden Umsätze der Gemeinde nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden. Zu prüfen ist vor der Auskunftserteilung allerdings, ob die Konkurrentenklage nicht offensichtlich unzulässig wäre. Die Klage des Konkurrenten wegen unzutreffender Umsatzbesteuerung eines Betriebs der Gemeinde ist aber nicht offensichtlich unzulässig.
DokID ▶ NWB WAAAC-31864. Rechtsgrundlage ▶ Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der 6. EG-RL; § 2 Abs. 3 UStG; § 30 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO. Vorinstanz ▶ NWB CAAAB-12872.
I. Sachverhalt
Ein Verein betreibt ein Krematorium. In einer nicht weit entfernten Gemeinde besteht auch ein von der Gemeinde betriebenes Krematorium. Von dem Verein sind angeblich zahlreiche Bestattungsunternehmer zu dem Krematorium de...