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Effizientes Forderungsmanagement
Eigenregie oder Einschaltung eines Dienstleisters?
Die konsequente Realisierung der Außenstände bei den Gebührenforderungen des Steuerberaters ist ein wichtiger Faktor, um die Liquidität der Steuerberatungskanzlei dauerhaft zu sichern. Bisher war der Steuerberater darauf angewiesen, sein Forderungsmanagement in Eigenregie zu betreiben. Dies soll sich nun ändern; das 8. StBerÄndG, dessen Inkrafttreten für den März 2008 geplant ist, sieht die Möglichkeit einer Abtretung von Gebührenforderungen an externe Dienstleister vor.
Die schlechte Zahlungsmoral in der Wirtschaft ist auch für den Steuerberater ein deutliches Signal, das eigene Forderungsmanagement auf seine Effizienz zu überprüfen. Haben die Außenstände erst eine Größenordnung von mehreren Monatsumsätzen erreicht, ist die Existenz der Kanzlei konkret gefährdet. Häufig wird jedoch die unangenehme Aufgabe einer kritischen Bestandsaufnahme der Mandate hinausgeschoben, da möglicherweise langjährige Geschäftsbeziehungen auf dem Spiel stehen. Hier muss vom Steuerberater aber klar gesehen werden, dass ein zögerliches Verhalten in dieser Frage die Liquidität der Steuerberaterpraxis stark belasten kann.
Die Durchlaufzeit eines einzelnen Beratungsfalls beträgt – vom Eingang der Unterlagen...