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Nachweis der steuerpflichtigen Verwendungsabsicht
Eine Option zur Steuerpflicht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 UStG ist bei Vermietungsumsätzen i. S. von § 4 Nr. 12 UStG nur dann zulässig, wenn der Unternehmer die Absicht zur steuerpflichtigen Verwendung durch den Leistungsempfänger nachweist. Hierbei trifft den Unternehmer eine Verifizierungspflicht, ob sich der Leistungsempfänger tatsächlich auch entsprechend verhält. Der Nachweis der steuerpflichtigen Verwendung i. S. von § 9 Abs. 2 Satz 2 UStG erfordert den sog. Vollbeweis; eine bloße Glaubhaftmachung ist nicht ausreichend.