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Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienvermietung
In Ausnahmefällen auch bei langfristiger Vermietung zu prüfen
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können Schuldzinsen abgesetzt werden, wenn eine entsprechende Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit kann zwar grundsätzlich typisierend davon ausgegangen werden, dass der Steuerpflichtige einen Einnahmeüberschuss erwirtschaften möchte. Allerdings kann die Einkünfteerzielungsabsicht nach dem auch bei einer langfristigen Vermietung ausnahmsweise zu prüfen sein. Eine solche Prüfung sei immer dann notwendig, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen fremdfinanziert und somit Zinsen auflaufen lässt, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept von vornherein deren Kompensation durch spätere positive Ergebnisse vorgesehen ist.
Dauerhaft negative Mieteinkünfte
Im entschiedenen Fall stritten die Beteiligten darüber, ob ein bebautes Grundstück mit Einkünfteerzielungsabsicht vermietet wurde. Es ging um ein für ca. 20 000 DM erworbenes Grundstück, das die Steuerpflichtigen im Jahre 1981 bebaut hatten. Die Herstellungskosten (105 308 DM) wurden ...