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Fall Viola Weiß
Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht
Teil 1: Einkommensteuer
I. Sachverhalt
Tz. 1
Viola Weiß (geb. 15. 6. 1941) ist seit dem verwitwet.
a)
Zahnarztpraxis
Viola Weiß betrieb seit dem
eine Zahnarztpraxis in Tübingen. Ihren Gewinn
ermittelte sie nach der Einnahmen-Überschussrechnung.
Mit Übergang von Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten am übertrug sie die Zahnarztpraxis (= Patientenstamm, Praxiswert, bebautes Grundstück und Betriebs- und Geschäftsausstattung) gegen eine lebenslange Leibrente an Jasmin Berg, die die Zahnarztpraxis fortführt. Vertragsgemäß erhält Viola Weiß seither zur Monatsmitte des jeweiligen Monats für den jeweiligen Monat eine Rente i. H. von 4 000 €. Die erste Zahlung ging am auf ihrem Girokonto ein.
Der Barwert der Rente betrug am 508 848 € und am reduzierte er sich auf 501 432 €.
Im Zusammenhang mit der Veräußerung entstanden Viola Weiß Aufwendungen i. H. von 8 000 € zzgl. Umsatzsteuer, die sie am fälligkeitsgerecht bezahlte.
Am bestand das (entgeltlich erworbene) Betriebsvermögen aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung und dem mit notariellem Kaufvertrag vom mit Übergang Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten ...