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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 122/2004

Gesetze: UStG § 4 Nr. 1a, UStG § 6 Abs. 3, UStG § 6 Abs. 3a, UStG § 6 Abs. 4, UStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, UStG § 6 Abs. 2 Nr. 1

Zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für den Verkauf von Fahrzeugzubehörteilen an ausländische Abnehmer

Leitsatz

Bei Liefergegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nun vor, wenn der Abnehmer nachweislich ein ausländischer Unternehmer ist.

Ausgeschlossen von der Steuerbefreiung sind die Lieferungen dieser Gegenstände für nichtunternehmerische Zwecke. Insoweit kommt auch eine Steuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr nicht in Betracht. In die Sonderbestimmung des § 6 Abs. 3a UStG ist die Regelung betreffend die Ausrüstungs- und Versorgungsgegenstände für Beförderungsmittel im Sinne von § 6 Abs. 3 UStG nicht miteinbezogen.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 953 Nr. 15
DAAAC-61337

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 14.08.2007 - II 122/2004

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