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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 1 K 25/07 EFG 2007 S. 1940 Nr. 24

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, EStG

Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

Leitsatz

Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nicht anzusetzen.

Die Aufwendungen für solche Fahrten sind in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe abziehbar.

Die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kommt auch bei den Fahrten nicht zur Anwendung, die sich im üblichen Arbeitsstättenbereich des Arbeitnehmers befinden (30-km-Grenze). Die Regelung des (IV C 5- S-2353 - 211/05, BStBl I 2005, 960) unter III. beinhaltet deswegen eine unzutreffende Auslegung des anzuwendenden Rechts.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 470 Nr. 8
EFG 2007 S. 1940 Nr. 24
KÖSDI 2008 S. 15854 Nr. 1
WAAAC-61322

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 09.08.2007 - 1 K 25/07

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