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BBB 11/2007 S. 325

Forderungen: Kalkulation mit aktuellem Verzugszinssatz

Ihre Mandanten sollten bei ausstehenden Forderungen darauf achten, dass sie den Verzugszins in voller Höhe geltend machen. Ausgangspunkt der Verzugszins-Berechnung ist der Basiszinssatz (§ 247 BGB). Dieser hat sich zum auf 3,19 % erhöht und infolgedessen auch die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Verbrauchern als Schuldnern liegt der gesetzliche Verzugszinssatz 5 % über dem betreffenden Basiszinssatz. Bei Geschäftskunden beträgt der gesetzliche Satz für den Verzugszins sogar 8 % mehr als der Basiszinssatz (vgl. nachstehende Tabelle für die Verzugszinsen seit 2005).


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Veränderungen beim Verzugszinssatz
Zeitraum
Verzugszins (in %)
Privat-
kunden
Geschäfts-kunden
1. 1. -
6,21
9,21
1. 7. -
6,17
9,17
1. 1. -
6,37
9,37
1. 7. -
6,95
9,95
1. 1. -
7,70
10,70
seit
8,19
11,19

Die jeweils aktuellen sowie die davor geltenden Zinssät...

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