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StuB Nr. 20 vom Seite 765

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wettbewerbsverboten „im Rahmen einer Geschäftsveräußerung” nach § 1 Abs. 1a UStG

von RA Dipl.-Vw. Ulrich Lichtinghagen, Gummersbach
Kernfragen
  • Wo liegt der wesentliche Unterschied bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen beim share deal und asset deal?

  • Wie äußern sich Rechtsprechung und Verwaltung zur Umsatzsteuerpflicht des Wettbewerbsverzichts beim asset deal?

  • Welche Empfehlungen können für die Ausgestaltung eines Wettbewerbsverzichts beim asset deal gegeben werden?

Ein nicht nur einmaliger Wettbewerbsverzicht ist nach der Entscheidung des als nachhaltige, sonstige Leistung i. S. des Umsatzsteuerrechts und damit als grundsätzlich steuerbar zu betrachten. Wie allerdings jeder Grundsatz kann auch dieser insbesondere dann seine Grenzen finden, wenn seine Anwendung mit der anderer Rechtsinstitute konkurriert. Streitgegenstand des nämlichen BFH-Urteils war ein sog. Beteiligungskauf ( share deal). Es überrascht also nicht, dass die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes im Rahmen dieser Form des „Unternehmenskaufes” bereits hinreichende Beachtung gefunden hat . Anders verhält es sich mit der asset deal-Gestaltung, bei der die Vermögenswerte des Unternehmens im Wege der Einzelrechtsnachfolge übertragen werden. Die Prüfung der Konkurrenzverz...

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