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Zugewinnausgleich bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft
Kein Fall der sog. Güterstandsschaukel
Werden Wirtschaftsgüter zur Abgeltung eines rechtsgeschäftlich begründeten Anspruchs, mit dem bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft der sich bis dahin ergebende Zugewinn ausgeglichen werden soll, übertragen, handelt es sich dabei um eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung zwischen den Ehegatten. Dies hat der BFH mit entschieden. Mit dieser Entscheidung nimmt der BFH abermals eine Abgrenzung zu der dem zugrunde liegenden Situation vor, dass die Eheleute den Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag beenden und im Anschluss daran wieder neu begründen.
Güterstandsschaukel
In dem Urteilsfall aus dem Jahr 2005 hatten die Ehegatten einen Ehevertrag geschlossen, der die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft mit Ablauf des Tags des Vertragsschlusses und eine Neubegründung desselben mit Beginn des auf den Vertragsschluss folgenden Tag vorsah. Den während der Dauer der Zugewinngemeinschaft bis zum Abschluss des Ehevertrags entstandenen und auszugleichenden Zugewinn berechneten die Ehegatten im Einzelnen und setzen einvernehmlich die Zugewinnausgleichsforderu...