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Anwendbarkeit des Erbschaftsteuerrechts nach BVerfG-Beschluss
Da nach dem (BStBl 2007 II S. 192) das geltende Erbschaftsteuerrecht - also das ErbStG in der durch das JStG 1997 geänderten Fassung - trotz der unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe und der sich daraus ergebenden Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG bis zu einer spätestens bis zum 31. 12. 2008 zu treffenden Neuregelung weiter angewendet werden kann, muss dies erst recht für eine frühere Gesetzeslage gelten, die vergleichbare Bewertungsunterschiede aufwies. Das schließt die Anwendung des Stuttgarter Verfahrens nach Maßgabe der dazu ergangenen Rechtsprechung ein.