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Nichtabgabe von Steuererklärungen über einen längeren Zeitraum
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine Steuerhinterziehung i. S. des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO vorliegt, wenn eine Witwe mit drei zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehemanns noch minderjährigen Kindern über einen längeren Zeitraum (hier: mehr als 20 Jahre) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem zumindest annähernd schuldenfreien Sechs-Familienhaus bezogen hat, diese Einkünfte ihre Renteneinkünfte stets deutlich überstiegen haben sowie eine wesentliche Finanzierungsquelle gewesen sind, um mit den drei Kindern „über die Runden zu kommen”, und diese Einkünfte dem Finanzamt nicht erklärt hat.