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Entfernungspauschale bleibt Diskussionsthema
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Massenverfahren
Kurze Zeit nachdem der BFH mit ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Entfernungspauschale ab 2007 zum Ausdruck brachte, kündigte das BMF auf seiner Homepage die Einführung eines unbürokratischen und schnellen Verfahrens für Eintragungen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte an. Mit zwei Schreiben v. bzw. nimmt das BMF nun zu Verfahrensfragen explizit Stellung. Doch zahlreiche Fragen bleiben weiterhin offen.
Unsichere Rechtslage über Jahre
Der Beschluss des BFH zur Pendlerpauschale erging im Rahmen eines Eilverfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes, das auf die Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrags ohne Kürzung der Fahrtkosten um die ersten 20 Entfernungskilometer gerichtet war. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist noch offen. Das Gericht hat die Interessen der Parteien abgewogen und seine Entscheidung zugunsten des Steuerpflichtigen gefällt, indem es die Steuerentlastung vorläufig gewährte. Da das BVerfG bereits in mehreren Fällen zwar die Verfassungswidrigkeit von Normen feststellte, dem Gesetz S. 2geber aber großzügige Übergangsfristen einräumte, ...