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Keine Bilanzberichtigung bei nachträglicher Klärung einer Bilanzierungsfrage durch den BFH
Mit Urteil vom bestätigt der BFH seine bisherige Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff als Voraussetzung einer Bilanzberichtigung: Eine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG setzt voraus, dass die Bilanz objektiv und subjektiv fehlerhaft ist (so bereits , BStBl 2006 II S. 688). Nicht subjektiv fehlerhaft ist eine Bilanz, wenn im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung eine Bilanzierungsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und der Kaufmann einen Bilanzierungsansatz wählt, der der kaufmännischen Sorgfalt entspricht.
Die Folge: Eine spätere BFH-Rechtsprechung, nach der sich ein anderer Bilanzansatz ergibt, führt dann nur zur objektiven, nicht aber zur subjektiven Fehlerhaftigkeit dieser Bilanz. Der Kaufmann kann die neue BFH-Rechtsprechung...