Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Lohnsteuerrichtlinien 2008 – Änderungen im Reisekostenrecht
In einer Reihe von Urteilen verwarf der BFH die bisherigen Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien zu den Reisekosten. Mit der Neufassung der Lohnsteuerrichtlinien 2008 setzt die Finanzverwaltung nun die geänderte BFH-Rechtsprechung auf der Grundlage der BMF-Anwendungsschreiben um (z. B NWB RAAAB-52366, und vom , NWB HAAAB-68582). Während bisher zwischen Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit unterschieden werden musste, gibt es jetzt vereinfachend nur noch eine Form der Auswärtstätigkeit.
I. Einführung
Mit Beschluss vom stimmt der Bundesrat den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2008 zu. Die damit in Kraft tretenden LStR 2008 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für alle nach dem endenden Lohnzahlungszeiträume sowie nach dem zufließenden sonstigen Bezüge anzuwenden. Für frühere Zeiträume gelten sie insoweit, als sie Vorschriften des EStG betreffen, die bereits vor dem anzuwenden sind, oder lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen.
Neben kleineren Änderungen, z. B. im Bereich der Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen, hat das Reisekostenrecht die wohl umfassendste Neuregelung erfahren. Auslöser war die jüngere S. 1082Rechtsprechung des BFH, insbesonde...