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Rückengymnastik und Massage am Arbeitsplatz
Steuerfreie Zusatzleistung für Arbeitnehmer
Mit hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Kosten für Rückentrainingsprogramme durch den Arbeitgeber keinen Arbeitslohn darstellt. Der Entscheidung liegt ein Urteil des zugrunde. Der folgende Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen des Arbeitgebers gegen Rückenbeschwerden der Arbeitnehmer nicht der Lohnsteuer unterliegen.
Beratungsanforderung an den Steuerberater
Regelmäßig wird der steuerliche Berater von Unternehmern mit der Frage konfrontiert, welche Möglichkeiten für den Arbeitgeber bestehen, Arbeitnehmern neben dem regulären Arbeitslohn weitere Leistungen zu gewähren, die im optimalen Fall keine zusätzliche Belastung durch Lohnsteuer und Sozialversicherung verursachen. Ein Lösungsansatz kann hier die Übernahme der Kosten für Rückengymnastik, Wirbelsäulentraining oder sogar Massage am Arbeitsplatz sein. Der Arbeitgeber kann mit dem Angebot dieser Gesundheitsprogramme nicht nur seinen Arbeitnehmern eine lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zusatzleistung anbieten, sondern auch gleichzeitig den Krankstand durch Rückenbeschwerden verringern.