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Berechnung des Versorgungsfreibetrags bei Einbringung einer Unterstützungskasse in einen Pensionsfonds
In Fällen, in denen dem Steuerpflichtigen vom früheren Arbeitgeber eine Altersversorgung aus einer Unterstützungskasse zugesagt wurde und diese Unterstützungskasse in einen Pensionsfonds übertragen wurde, liegen im „Wechseljahr” zunächst Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 EStG, und nach der Übertragung sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 i. V. mit § 52 Abs. 34c Satz 1 EStG (Nr. 2 der sog. Leistungsmitteilung) vor. Sowohl Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 EStG als auch sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG i. V. mit § 52 Abs. 34c Satz 1 EStG berechtigen zum Abzug der Freibeträge für Versorgungsbezüge. Sie sind jedoch auch in einem derartigen „Wechseljahr” nur einmal und nur bis zur festgeschriebenen Höhe des Vorjahrs anzuerkennen, da sowohl die Versorgungsbezüge aus der Unterstützungskasse als auch die Leistungen des Pensionsfonds auf demselben Stammrecht beruhen. Da kein Verk...