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FG Münster 13.03.2007 1 K 3976/05 F , NWB direkt 42/2007 S. -1
Anwendung der Bagatellgrenze in Umschuldungsfällen
In Umschuldungsfällen ist die Bagatellgrenze des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 4 i. V. mit § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG solange anwendbar, als eine steuerschädliche Verwendung von Darlehensmitteln bei der vorausgegangenen Finanzierung nicht stattgefunden hat.