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Erbbaurecht: Grundbesitzwert oder niedrigerer Verkehrswert
Beseitigung der Mängel des § 148 BewG durch die Novellierung des Bewertungsgesetzes im JStG 2007?
Art. 18 des JStG 2007 enthält Neuregelungen des Bewertungsgesetzes, die, ungeachtet der Entscheidung des BVerfG zur Erbschaftsteuer und der Bestrebungen der Arbeitsgruppe Koch/Steinbrück eine verfassungskonforme Neuregelung der Bewertung aller Vermögensgegenstände zu schaffen, zumindest für alle Fälle, in denen die Steuer nach dem entstanden ist oder bis zum entsteht, anzuwenden sind. Der Gesetzgeber hat u. a. die Bewertung von Erbbaugrundstücken völlig neu geregelt. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob mit dieser Neuregelung bereits ein Wertniveau erreicht wird, das den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht oder ob, wie bisher, in einer Vielzahl von Fällen der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts zu erbringen ist, um Überbewertungen zu vermeiden. Nachstehend werden die unterschiedlichen Bewertungsansätze und die Ermittlung des (niedrigeren) Verkehrswerts auf der Grundlage der neuen Wertermittlungsrichtlinien 2006 dargestellt.
I. Bewertung des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks bis
Der Wert eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks beträgt das 18,6fache des nach vertraglichen Bedingungen zu zahlenden jährlichen Erbbauzinses. Die Vorschrift des S. 3700 § 148 Abs. 1 BewG a. F. ist auch a...