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FG München Urteil v. - 14 K 4125/04

Gesetze: ZK Art. 87 Abs. 2, ZK Art. 141, ZK Art. 204, ZKDV Art. 558 Abs. 1 Buchst. c, ZKDV Art. 859 Nr. 4, GüKG § 6, GüKG § 7

Einfuhrabgaben für LKW bei EU-Binnetransport

fehlende CEMT-Bescheinigung

Leitsatz

Eine ausländische internationale Spedition, die über mehrere Fahrzeuge und CEMT-Genehmigungen verfügt, verletzt die Vorschriften über die vorübergehende Verwendung ihrer Fahrzeuge vorsätzlich, wenn sie EU-Binnentransporte durchführt, ohne diese mit einer CEMT-Genehmigung zu begleiten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAC-60024

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 13.09.2007 - 14 K 4125/04

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