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Ermessen beim Erlass von Säumniszuschlägen auf Einkommensteuervorauszahlungen
Das Ermessen hinsichtlich des Erlasses von Säumniszuschlägen auf nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen ist nicht wegen Verfassungswidrigkeit von § 37 Abs. 3 Satz 7 EStG auf Null reduziert (Bezug: § 227, § 240 AO 1977; § 37 Abs. 3 Satz 7 EStG).
Praxishinweise: Beim Erlass von Säumniszuschlägen handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der die Unbilligkeit im Einzelfall zu prüfen ist. Bei Säumniszuschlägen, die auf nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen erhoben werden, ist dabei auch in den Fällen keine Ermessensreduzierung auf Null gegeben, in denen bei den Vorauszahlungen Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die vor Anschaffung oder Fertigstellung des Objekts entstanden sind, nicht berücksichtigt worden sind. Da die gesetzliche Nichtberücksichtigung nur die Vorauszahlungen betrifft, handelt es sic...