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„Unrichtigkeit” einer Bilanz i. S. des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG – sog. subjektiver Fehlerbegriff
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ermittelte ihren Gewinn gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. mit § 4 Abs. 1 EStG durch Vermögensvergleich. Sie gewährte einigen ihrer aktiven und ehemaligen Beschäftigten im Krankheitsfall Beihilfen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. In den Bilanzen zum und zum bildete sie erstmals Rückstellungen für diese Beihilfen an Pensionäre. Der Beklagte und Revisionskläger (Beklagter) erließ im Anschluss an eine Außenprüfung Körperschaftsteuerbescheide für diese Jahre, in denen die Zuführungen zu den Rückstellungen nicht als den Gewinn mindernd berücksichtigt waren. Gegen diese Bescheide legte die Klägerin Einspruch ein. Während des Einspruchsverfahrens erhielt sie Kenntnis von einem Urteil des I. Senats des (Kurzinf...