Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behandlung zweifelhafter Forderungen nach deutschem Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Umsatzsteuerrechts
Wie sind bereits eingetretene oder drohende Wertminderungen im Forderungsbestand zu berücksichtigen?
Wie sind zweifelhafte Forderungen abzuschreiben?
Was gilt hinsichtlich des Zeitpunkts der Umsatzsteuerkorrektur?
Die Höhe und Werthaltigkeit des Aktivpostens „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen” beeinflussen in hohem Maße die Schuldendeckungsfähigkeit eines Unternehmens. Infolgedessen sind – dem Gläubigerschutzprinzip des deutschen Handelsrechts folgend – bereits eingetretene oder drohende Wertminderungen durch eine geeignete Anpassung des Forderungsbestands an seinen wahrscheinlich zu realisierenden Wert abzubilden. Derartige Wertkorrekturen verpflichten das bilanzierende Unternehmen gem. § 17 Abs. 1 UStG gleichzeitig zu einer Korrektur des im wertberichtigten Forderungsbetrag enthaltenen Umsatzsteueranteils. Zeitpunkt und Ablauf derartiger Bewertungsvorgänge sind im Umsatzsteuergesetz und den darauf bezogenen Umsatzsteuer-Richtlinien hinreichend genau präzisiert. Gleichwohl hat die buchungstechnische Abbildung derartiger Sachverhalte – insbesondere im Zusammenhang mit zweifelhaften Forderungen – bislang kaum Eingang in die einschlägige Fachliteratur gefunden; sie erfolgt dahe...