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Bundeskabinett beschließt Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat am den Regierungsentwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes auf den Weg gebracht, mit dem der Berufsstand gestärkt und die Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater fortgesetzt werden soll. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf das Steuerberatungsgesetz an die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG vom ) in nationales Recht umgesetzt. Im Sinne der nachstehenden Ausführungen sind ggf. unter Steuerberatern auch Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften zu verstehen.
I. Einführung des sog. Syndikus-Steuerberaters
Rechtsanwälte können auch im Angestelltenverhältnis bei Nicht-Rechtsanwälten tätig sein, z. B. als Assistenten an Universitäten oder als Justitiare in Unternehmen. Steuerberatern war dies bisher nicht möglich. Nunmehr sollen nach § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG-E Steuerberater auch bei Nicht-Steuerberatern angestellt werden können, wenn hierdurch die Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung nicht beeinträchtigt wird. Der Steuerberater darf für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis...