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Neues bei den Übernachtungskosten
Das Bundeskabinett hat die Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 beschlossen (BR-Drucks. 568/07). Für die Gewinnermittlung ergeben sich bei der Geltendmachung von Übernachtungskosten als Reisekosten Veränderungen. Während bislang Übernachtungskosten im Ausland entweder im Wege des Einzelnachweises oder durch Auslandsübernachtungspauschalen geltend gemacht werden konnten, gilt dies ab 2008 nicht mehr. Mandanten sollten daher darauf aufmerksam gemacht werden, die Übernachtungsrechnungen zu sammeln.
Nur Arbeitgeber können weiterhin Auslandsübernachtungspauschalen steuerfrei leisten. Dies dürfte auch für Zahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer gelten, da diese derartige Zahlungen in ihrer Arbeitnehmereigenschaft erhalten.