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Finnland | Haushaltsplan 2008
Das finnische Finanzministerium hat im August 2007 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2008 vorgelegt. Im Einkommensteuerbereich ist eine Erhöhung der Bandbreiten des Einkommensteuertarifs um einen Inflationsausgleich von 2 % vorgesehen. Zudem soll die Besteuerung von Alters- und Erwerbseinkünften zwischen 13.000 und 31.000 € angeglichen werden. Bei der ErbSt sollen der allgemeine Freibetrag von 3.400 auf 20.000 €, der Freibetrag für Ehegatten von 6.800 auf 60.000 € und für Minderjährige von 3.400 auf 40.000 € angehoben werden. Zudem soll die dritte Tarifstufe wegfallen. Zur Gegenfinanzierung sollen die Verbrauchsteuer auf Alkohol und die Energiesteuern angehoben werden. Weiterhin ist geplant, die Höhe der Kfz-Steuer künftig nach dem CO2-Ausstoß festzusetzen. Die Haushaltspläne werden im Dez...