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BBKM 10/2007 S. 234

Verwaltungsvereinfachung im Beitrags- und Melderecht

Das SGB IV, das in der vorstehenden Kurzmitteilung (zu Entgeltumwandlungen) bereits erwähnt wurde, soll mit Wirkung ab dem noch in mehreren Punkten geändert werden. Die angestrebten Modifizierungen verfolgen überwiegend das Ziel einer Verwaltungsvereinfachung und beinhalten auch die Aufhebung von zwischenzeitlich gegenstandslos ge­wordenen Normen.

Die entsprechenden (vereinfachenden) Gesetzesänderungen, die im Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze” enthalten sind und hier im Einzelnen nicht näher dargestellt werden können, kommen letztlich auch den Arbeitgebern zugute, weil das SGB IV nahezu alle gesetzlichen Regelungen über das Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung enthält. Der Gesetzentwurf, der am vom Kabinett beschlossen w...