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PiR Nr. 10 vom Seite 267

Sicherungsbeziehungen im IFRS-Abschluss

Dipl.-Ök. Jens Hackenberger
Kernaussagen
  • Die speziellen Bilanzierungsregeln des IAS 39 für Sicherungsbeziehungen sind sehr komplex.

  • Die Notwendigkeit dieser Vorschriften ergibt sich dabei aus den bilanziellen Verzerrungen, die bei unterschiedlichen Bewertungskonzeptionen für Grund- und Sicherungsgeschäft auftreten.

  • Ziel der hedge accounting-Regelungen des IAS 39 ist es somit, diese nicht begründbaren Verzerrungen zu vermeiden, indem symmetrische Ergebniswirkungen aus den Wertänderungen der sich gegenseitig ausgleichenden Geschäfte erreicht werden.

IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement” erlaubt die Anwendung bestimmter Spezialvorschriften für die Bilanzierung von (derivativen) Finanzinstrumenten, die der Sicherung von Risiken aus bestimmten Posten dienen (hedge accounting). Diese Spezialvorschriften sind nicht nur ungemein komplex, sondern auch extrem umfangreich, so dass der Anwender im Dickicht der Regelungen leicht den Überblick zu verlieren vermag. Zudem betreffen sie teilweise lediglich Kreditinstitute und nicht den „klassischen” IFRS-Anwender. Insofern werden im folgenden Beitrag die wesentlichen Aspekte dieser speziellen Bilanzierungsvorschri...

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Sicherungsbeziehungen im IFRS-Abschluss

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