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Zinsaufwendungen für Fremdfinanzierung von Grundstückskäufen
Bei einem gewerblichen Grundstückshändler gehören die zum Zwecke der alsbaldigen Weiterveräußerung erworbenen Immobilien vom Zeitpunkt ihres Erwerbs an zum Umlaufvermögen des Unternehmens und zwar auch dann, wenn sie vor dem Weiterverkauf noch modernisiert oder saniert werden sollen (hier: Zwischenerwerber im Sinne des Zwischenerwerbermodells nach dem Altschuldenhilfegesetz (AHG) – v. , BGBl 1993 I S. 944). Eine Hinzurechnung der Hälfte der Kreditzinsen für den Erwerb von dem Umlaufvermögen zuzuordnenden Immobilien als Entgelte für sog. Dauerschulden i. S. von § 8 Nr. 1 GewStG scheidet aus. Ist ein bestimmter Teil der über 1 200 von einem Grundstückshändler erworbenen Wohn- und Gewerbeeinheiten nur an die jeweiligen Mieter zu veräußern, führt dies nicht dazu, dass diese Wohnungen – anders als die mieterprivatisierungsungeb...