Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Festsetzungsverjährung bei der Vermögensteuer
Für die Vermögensteuer 1985 ergibt sich der Beginn der Festsetzungsverjährung grundsätzlich aus § 170 Abs. 1 AO. Eine Anlaufhemmung hinsichtlich der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht eingetreten, wenn der Steuerpflichtige nicht konkret vom Finanzamt aufgefordert wurde, eine Vermögensteuererklärung auf den einzureichen. Eine nach Ablauf der Verjährungsfrist ergangene Aufforderung die Steuererklärung abzugeben, kann nicht nachträglich eine Hemmung des Beginns der Festsetzungsfrist bewirken.