Spendenaktion für Unwetteropfer in Teilen Ober- und Unterfrankens sowie Ober- und Niederbayerns (Juli 2007);
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV
Bezug:
Im Zusammenhang mit den Unwetterschäden in Teilen Ober- und Unterfrankens sowie Ober- und Niederbayerns im Juli 2007 haben der Landkreis Erlangen-Höchstadt sowie der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Erlangen-Höchstadt e.V. und die AWO-Ortsvereine Bubenreuth, Baiersdorf und Möhrendorf Spendenkonten zu Gunsten der Unwettergeschädigten eingerichtet. Spenden können auf die folgenden Sonderkonten eingezahlt werden:
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1. | Landkreis Erlangen-Höchstadt Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Bankleitzahl: 763 500 00 Konto-Nr.: 55555 |
2. | Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Erlangen-Höchstadt e.V. und AWO-Ortsvereine Bubenreuth, Baiersdorf und Möhrendorf Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Bankleitzahl: 763 500 00 Konto-Nr.: 24976 Stichwort „Hochwasser” |
Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit wird für Zuwendungen, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen der o.a. Spendenaufrufe geleistet werden, der vereinfachte Spendennachweis gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV zugelassen.
Hiernach genügt als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum auf die o.a. Konten eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugbeleg) eines Kreditinstituts.
OFD Frankfurt/M. v. - S 2223 A - 180 - St 216
Fundstelle(n):
AAAAC-59560