Umsatzsteuer;
Grunderwerbsteuer als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Grundstückskaufverträgen
Anwendung des , BStBl 2007 II S. 285
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der Anwendung des , Folgendes:
Das , ist mit der Veröffentlichung im BStBl 2007 II S. 285 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die insoweit entgegenstehenden Regelungen in Abschnitt 149 Abs. 7 Sätze 5 und 6 UStR sowie das Beispiel hierzu, wonach bei einer Grundstücksveräußerung die Hälfte der gesamtschuldnerisch von Erwerber und Veräußerer geschuldeten Grunderwerbsteuer zum Entgelt für die Grundstücksveräußerung gehört, wenn die Parteien des Grundstückskaufvertrags vereinbaren, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat, sind daher ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Urteils im BStBl II nicht mehr anwendbar.
Es wird nicht beanstandet, wenn sich Erwerber und Veräußerer hinsichtlich bis zum abgeschlossener Grundstückskaufverträge auf die bisherige Regelung des Abschnitts 149 Abs. 7 Sätze 5 und 6 UStR berufen. Bei Grundstückskaufverträgen, für die nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, reicht es aus, wenn sich der Erwerber auf die bisherige Regelung beruft.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
BMF v. - IV A 5 - S 7200/07/0019
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
DStZ 2007 S. 677 Nr. 21
GStB 2007 S. 389 Nr. 11
GStB 2007 S. 43 Nr. 11
UStB 2007 S. 315 Nr. 11
WPg 2007 S. 892 Nr. 20
RAAAC-59550