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FG München Urteil v. - 14 K 2910/04

Gesetze: ZK 137, ZK 204 Abs. 1, ZK 236, ZK 239, ZKDV Art. 718, ZKDV Art. 859, ZKDV Art. 900, ZKDV Art. 901

Einfuhrabgaben für LKW bei EU-Binnentransport

Ab- und Umladen der Waren im Zollgebiet

Erlass der Einfuhrabgaben aus Billigkeistgründen

Leitsatz

Liegt für einen Binnentransport in der EU eine mitgeführte güterkraftverkehrsrechtliche Genehmigung nicht vor, entsteht die Einfuhrabgabenschuld nach Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK. Eine Berücksichtigung besonderer Gründe, die zum Ab- und Umladen geführt haben, ist in Art. 857 ZK-DVO nicht vorgesehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAC-59490

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 19.04.2007 - 14 K 2910/04

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