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Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung
Geschäftsanteile an Beteiligungsgesellschaft als funktional wesentliche Betriebsgrundlage
Das FG Niedersachsen als Vorinstanz hatte seine klagabweisende Entscheidung noch damit begründet, die Voraussetzungen für die Annahme eines Teilbetriebs auf der Ebene des Besitzunternehmens seien nicht erfüllt. Der X. Senat des BFH hingegen – ohne weiteres – einen Teilbetrieb beim Besitzunternehmen an, verneinte jedoch eine nach §§ 16, 34 EStG privilegierte Teilbetriebsveräußerung, weil jedenfalls die als wesentliche Betriebsgrundlage zu qualifizierenden Geschäftsanteile an der Betriebskapitalgesellschaft nicht mit veräußert oder entnommen worden sind.
Betriebsaufspaltungskonstellation
Der BFH-Entscheidung lag eine Betriebsaufspaltungskonstellation zugrunde, bei der ein Besitzeinzelunternehmen über ein Betriebsgrundstück verfügte, auf dem sowohl ein Stahlbaubetrieb als auch eine Tankstelle befindlich war. Das Betriebsgrundstück war einheitlich an eine Ein-Personen-GmbH zur Nutzung überlassen worden, die sowohl den Stahlbaubetrieb als auch den Betrieb einer Tankstelle zum Gegenstand hatte. Das Besitzeinzelunternehmen hatte 1996 die zum Betrieb der Tankstelle genutzte Teilfläche des Betriebsgrundstücks veräußert und begehrte die Anwendung des ermäßigten „halben”Steuersatzes auf den Veräuße...