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Versagung des Abzugs der Schulgeldzahlungen gemeinschaftsrechtswidrig
Es steht dem Gemeinschaftsrecht entgegen, wenn die steuerliche Vergünstigung bei Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell versagt wird. Nur diejenigen Schulen, die im Wesentlichen aus privaten Mitteln finanziert werden, können sich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen. Wollen solche in anderen Mitgliedstaaten als Deutschland ansässige Schulen den Kindern von in Deutschland wohnenden Steuerpflichtigen eine Schulausbildung anbieten, beeinträchtigt der Ausschluss der Schulgelder für ausländische Schulen von der steuerlichen Vergünstigung die Dienstleistungsfreiheit dieser Schulen. Auf Schulen in anderen Mitgliedstaaten als Deutschland, die nicht im Wesentlichen aus privaten Mitteln finanziert werden, findet die Dienstleistungsfreiheit keine An...