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Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung von Bestandsfahrzeugen mit serienmäßigen Partikelminderungssystemen
Beim Vollzug des KraftStG sind im Zusammenhang mit der Förderung besonders partikelreduzierter Diesel-Pkw Probleme aufgetreten. Betroffen sind vor allem Bestandsfahrzeuge mit serienmäßigen Partikelminderungssystemen ab Werk, die den geltenden verkehrsrechtlichen Anforderungen zwar genügen, aber deren notwendige Einstufung in die Partikelminderungsstufe „PM 5” nicht dokumentiert ist. Dadurch kommt es in diesen Fällen im automatisierten Besteuerungsverfahren zu unzutreffenden Steuerbescheiden, die den Zuschlag von 1,20 € je angefangene 100 cm³ Hubraum nach § 9a Abs. 1 KraftStG beinhalten. Soweit ein entsprechender Erhöhungsbescheid bereits versandt ist und der Fahrzeughalter Einspruch gegen diesen eingelegt hat, soll in Höhe des Zuschlags nach § 9a Abs. 1 KraftStG Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO gewährt werd...