Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Antrag und Zustimmung zum Realsplitting
Zur Dauerwirkung der Zustimmung zum Realsplitting hat die OFD Koblenz mit Kurzinformation Einkommensteuer v. - S 2221 a, S 2255 A - St 32 1 NWB JAAAC-53650 Stellung genommen. Die Reduzierung des in der Anlage U zugestimmten Betrags durch den Unterhaltsgeber mit korrespondierender Auswirkung beim Unterhaltsempfänger für einen folgenden Veranlagungszeitraum ist möglich. Ist jedoch ein Antrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG für einen Veranlagungszeitraum gestellt worden, kommt es für die Besteuerung beim Unterhaltsempfänger nicht darauf an, ob sich die vom Unterhaltsgeber geltend gemachten Unterhaltsleistungen bei ihm auch tatsächlich steuermindernd auswirken.