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Immobilienbewertung nach dem Sachwertverfahren
Jahressteuergesetz 2007: Steuerlastminimierung durch Verkehrswertnachweis
Der Steuergesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2007 die erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung in nicht unwesentlicher Form geändert und dabei die sog. Öffnungsklausel „vor die Klammer” des materiellen Bewertungsrechts gezogen. Folge: Der Steuerpflichtige kann bei jeder Art von wirtschaftlicher Einheit für Besteuerungszeitpunkte ab 2007 den Verkehrswertnachweis führen und damit seine Steuerlast bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Einzelfall massiv reduzieren. Diese Rechtslage ist nunmehr bis zur Neufassung des Bewertungsgesetzes infolge des zu beachten. Sie ist insbesondere für Unternehmer interessant, die ein zuvor selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus erben. Im Folgenden lesen Sie, wie Sie für Ihren Mandanten den „günstigsten” Immobilienwert für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ermitteln.
I. Steuerliche Grundbesitzbewertung
1. Unbebaute Grundstücke
Die Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer (in Ausnahmefällen auch für grunderwerbsteuerliche Erfordernisse) ist bei unbebauten Grundstücken durch den Rückgriff auf Bodenrichtwerte gekennzeichnet. Demnach bestimmt sich d...