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Lohnt sich für Existenzgründer das Warten auf die neue Mini-GmbH?
GmbH-Reform: Diese Handlungsempfehlungen können Sie Mandanten jetzt geben
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft („Mini-GmbH”) soll Existenzgründern künftig mit einem Mindeststammkapital ab 1 € den Weg in die Selbständigkeit erleichtern. Das sieht der Entwurf zum Gesetz über die Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vor (Kabinettsentwurf vom ). Darüber hinaus soll die GmbH-Gründung entbürokratisiert und beschleunigt werden. Geplant ist die Verabschiedung der Reform für die erste Jahreshälfte 2008, möglicherweise bereits zum . Als Steuerberater sollten Sie jedoch bereits jetzt auf Fragen von Mandanten vorbereitet sein. Lohnt sich für sie das Warten auf die Mini-GmbH? Oder sollten Sie den Mandanten besser alternative Rechtsformen empfehlen? Der folgende Aufsatz erläutert Ihnen als Berater die wichtigsten Punkte der Reform und bereitet Sie auf das Mandantengespräch vor.
I. Übersicht: Das geplante Recht
Klaus Fröhlich möchte aufgrund bereits guter Kontakte und mit einem Kapital von ca. 4.000 € als Immobilienmakler tätig werden. Nun stellt er seinem Berater Clever die Frage, ob er auf die Mini-GmbH warten soll.
1. „Klassische” GmbH
Die geplante Neuregelung setzt das satzungsmäßige M...